Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21671
LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05 (https://dejure.org/2005,21671)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 30.08.2005 - 20 S 26/05 (https://dejure.org/2005,21671)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 30. August 2005 - 20 S 26/05 (https://dejure.org/2005,21671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,21671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gebührenzahlung aus Telekommunikationsvertrag über R-Gespräche ; Fehlende Vertretungsmacht eines Minderjährigen; Schutzbereich der Anscheinsvollmacht; Ausscheiden ungewöhnlicher Geschäfte; Außergewöhnlicher gebührenpflichtiger Tatbestand; Sorgfaltspflichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Paderborn, 10.02.2005 - 5 S 142/04
    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Nach der in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte überwiegenden Auffassung sollen die Voraussetzungen für eine Anscheinsvollmacht bei der Entgegennahme von R-Gesprächen durch ein minderjähriges Kind des Anschlussinhabers selbst dann vorliegen, wenn dieser den Festnetzanschluss für abgehende Gespräche sperren lässt und ihm die Möglichkeit von R-Gesprächen nicht bekannt ist (LG Paderborn Urteil vom 10.2.2005 -5 S 142/04; LG Bielefeld Urteil vom 20.4.2005 - 22 S 397/04; LG Frankfurt/Main Beschluss vom 26.11.2004 - 16 S 126/04; LG Kassel Urteil vom 23.6.2005 - 1 S 76/05; AG Plettenberg Urteil vom 8.11.2004 - 1 C 181/04; AG Groß-Gerau Urteil vom 30.11.2004 - 66 C 126/04).

    Der Inhaber eines Telefonanschlusses, der einem in seinem Haushalt lebenden Minderjährigen die Nutzung des Telefons ermöglicht, erwecke grundsätzlich den Anschein, dass er diesen zum Abschluss von Telefondienstleistungsverträgen bevollmächtigt habe und hafte für die von ihm verursachten Telefongebühren (LG Paderborn Urteil vom 10.2.2005 - 5 S 142/04).

    Die Kammer vermag sich auch nicht der z. B. vom Landgericht Paderborn (Urteil vom 10.2.2005 - 5 S 142/04) vertretenen Auffassung anzuschließen, dass es dem durchschnittlichen Verbraucher obliege, sich über die Handhabung, die Verwendungsmöglichkeiten und die mit den technischen Errungenschaften unserer Zeit verbundenen Risiken zu informieren, wenn er diese nutzen wolle.

  • AG Kassel, 13.05.2005 - 430 C 955/04

    Anscheins- und Duldungsvollmacht eines minderjährigen Kindes eines

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Nach anderer Auffassung ist der Anschlussinhaber dagegen nicht zur Zahlung der Gebühren für R-Gespräche verpflichtet, weil die erhöhte Kostengefahr durch die Entgegennahme von R-Gesprächen in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt sei (LG Aachen Urteil vom 12.5.2005 - 2 S 497/04; AG Regensburg Urteil vom 30.11.2004 - 4 C 3681/04; AG Jülich Urteil vom 10.11.2004 - 9 C 328/04; AG Kassel NJW-RR 2005, 1142).
  • LG Aachen, 12.05.2005 - 2 S 497/04

    Neues R-Gesprächs-Urteil

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Nach anderer Auffassung ist der Anschlussinhaber dagegen nicht zur Zahlung der Gebühren für R-Gespräche verpflichtet, weil die erhöhte Kostengefahr durch die Entgegennahme von R-Gesprächen in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt sei (LG Aachen Urteil vom 12.5.2005 - 2 S 497/04; AG Regensburg Urteil vom 30.11.2004 - 4 C 3681/04; AG Jülich Urteil vom 10.11.2004 - 9 C 328/04; AG Kassel NJW-RR 2005, 1142).
  • AG Rudolstadt, 30.03.2005 - 1 C 181/04
    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Nach der in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte überwiegenden Auffassung sollen die Voraussetzungen für eine Anscheinsvollmacht bei der Entgegennahme von R-Gesprächen durch ein minderjähriges Kind des Anschlussinhabers selbst dann vorliegen, wenn dieser den Festnetzanschluss für abgehende Gespräche sperren lässt und ihm die Möglichkeit von R-Gesprächen nicht bekannt ist (LG Paderborn Urteil vom 10.2.2005 -5 S 142/04; LG Bielefeld Urteil vom 20.4.2005 - 22 S 397/04; LG Frankfurt/Main Beschluss vom 26.11.2004 - 16 S 126/04; LG Kassel Urteil vom 23.6.2005 - 1 S 76/05; AG Plettenberg Urteil vom 8.11.2004 - 1 C 181/04; AG Groß-Gerau Urteil vom 30.11.2004 - 66 C 126/04).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Der Vertretene kann sich also immer dann nicht auf den Mangel der Vertretungsmacht seines Vertreters berufen, wenn er schuldhaft den Rechtsschein einer Vollmacht veranlasst hat, so dass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte von einer Bevollmächtigung ausgehen darf und von ihr ausgegangen ist (BGH NJW 1998, 1854, 1855).
  • AG Jülich, 10.11.2004 - 9 C 328/04
    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Nach anderer Auffassung ist der Anschlussinhaber dagegen nicht zur Zahlung der Gebühren für R-Gespräche verpflichtet, weil die erhöhte Kostengefahr durch die Entgegennahme von R-Gesprächen in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt sei (LG Aachen Urteil vom 12.5.2005 - 2 S 497/04; AG Regensburg Urteil vom 30.11.2004 - 4 C 3681/04; AG Jülich Urteil vom 10.11.2004 - 9 C 328/04; AG Kassel NJW-RR 2005, 1142).
  • AG Braunschweig, 17.03.2004 - 114 C 5637/03

    Vorliegen einer Anscheinsvollmacht oder Duldungsvollmacht ; Annahme eines

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Das Amtsgericht hat insoweit auf die Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig vom 17.03.2004 (Az. 114 C 5637/03, Bl. 69 ff. d.A.) Bezug genommen.
  • AG Regensburg, 30.11.2004 - 4 C 3681/04

    Keine Anscheinsvollmacht bei R-Gesprächen

    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Nach anderer Auffassung ist der Anschlussinhaber dagegen nicht zur Zahlung der Gebühren für R-Gespräche verpflichtet, weil die erhöhte Kostengefahr durch die Entgegennahme von R-Gesprächen in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt sei (LG Aachen Urteil vom 12.5.2005 - 2 S 497/04; AG Regensburg Urteil vom 30.11.2004 - 4 C 3681/04; AG Jülich Urteil vom 10.11.2004 - 9 C 328/04; AG Kassel NJW-RR 2005, 1142).
  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2004 - 16 S 126/04
    Auszug aus LG Bielefeld, 30.08.2005 - 20 S 26/05
    Nach der in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte überwiegenden Auffassung sollen die Voraussetzungen für eine Anscheinsvollmacht bei der Entgegennahme von R-Gesprächen durch ein minderjähriges Kind des Anschlussinhabers selbst dann vorliegen, wenn dieser den Festnetzanschluss für abgehende Gespräche sperren lässt und ihm die Möglichkeit von R-Gesprächen nicht bekannt ist (LG Paderborn Urteil vom 10.2.2005 -5 S 142/04; LG Bielefeld Urteil vom 20.4.2005 - 22 S 397/04; LG Frankfurt/Main Beschluss vom 26.11.2004 - 16 S 126/04; LG Kassel Urteil vom 23.6.2005 - 1 S 76/05; AG Plettenberg Urteil vom 8.11.2004 - 1 C 181/04; AG Groß-Gerau Urteil vom 30.11.2004 - 66 C 126/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht